Aufbauend auf dem zuvor erarbeiteten Erschließungskonzept wurde unser Büro mit der Bauleitplanung für diesen Konversionsstandort beauftragt. Durch die "gleitende Konversion", das heißt die Bundeswehr beansprucht weiterhin Teile des Areals, musste ein sehr differenziertes Baurecht erarbeitet werden, das den Ansprüchen der Bundeswehr gerecht wird.
In Zukunft, wenn die Bundeswehr nach und nach die Flächen freigibt, kann nun eine zivile Nachnutzung die dauerhafte Auslastung des Standortes sicherstellen und ies auf der Grundlage einer verbindlichen Bauleitplanung.