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Bebauungspläne "An der Söglinger Straße"

"Biomassehof Schwäbische Alb"

"Biogasanlage Söglingen"

Am nordwestlichen Ortsrand von Söglingen werden durch die Bauherren, auf einer landwirtschaftlichen Fläche Entwicklungen der Flächen zu einem Biomassehof und einer Biogasanlage angestrebt. Außerdem soll der angrenzende Gebäudebestand (Wohn- und Nebengebäude) über den Bestandsschutz hinaus planungsrechtlich gesichert werden.

Angesichts der Lage der Grundstücke, ist das Gebiet nach § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen und somit planungsrechtlich im Sinne der vorgesehenen Nutzungen nicht bebaubar. Ein vormaliger Bebauungsplan liegt nicht vor. Aus diesem Grund soll durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan das erforderliche Baurecht für den Bestand und die Neubebauung geschaffen werden.

Für die Plangebiete ist ein sogenannter Biomassehof und eine Biogasanlage vorgesehen, in dem nachwachsende und heimische Rohstoffe  zur Energiegewinnung von Endverbrauern verarbeitet und verkauft werden. Hackschnitzel, Scheitholz und Pellets gewinnen immer größere Marktanteile, eine sinnvolles und geordnetes Netzwerk aus Betrieben mit einer garantierten Qualität gibt es noch nicht.

Biomassehöfe nach dem Beispiel des Biomassehofes im Allgäu schließen diese Versorgungs- und Komfortlücke bei der Vermarktung von nachwachsenden Rohstoffen an den Endverbraucher.

Als weiterer Baustein und als logischer Schritt in die richtige Richtung ist die Ergänzung des Angebotes durch eine Biogasanlage auf der Basis nachwachsender Rohstoffe (Nawaro). Die anfallende Abwärme wird für die künstliche Holztrocknung verwendet, was wiederum die gleichbleibende Qualität der Produkte sichert.


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